Topinfo Biogas – Innovation und Erfahrung aus der Praxis.
Staatliche Förderung von bis zu 55 % möglich.
Was wird gefördert:

- Elektrische Radlader
- E-Hoflader
- E-Teleskoplader
Auch Ladeinfrastruktur und Batteriespeicher können bei 100 % Grünstrom (z. B. PV-Strom) im förderfähigen Vorhaben mitgefördert werden.
Vorteile elektrischer Lademaschinen
Eigener Strom
PV-Strom zum Laden nutzen.
Weniger Motorwartung
Ölwechsel am Dieselmotor entfallen.
Leiser & abgasfrei
Weniger Motorgeräusche, keine Dieselabgase.
Garantieverlängerung
Bei XCMG modellabhängig auf bis zu 5 Jahre möglich.
RADLADER SELBST ERLEBEN
Elektrischen Radlader bei uns am Hof erleben.
Erleben Sie einen vollelektrischen XCMG-Radlader im echten Arbeitsalltag – direkt an unserer Biogasanlage.
Wir setzen die Maschine auf unserem Hof ein. Nach Absprache können Sie den Radlader vor Ort anschauen, ausprobieren und den elektrischen Antrieb im praktischen Einsatz kennenlernen.
Eine exklusive Zusammenarbeit mit XCMG befindet sich derzeit in Abstimmung.
Vor Ort ansehen und ausprobieren
Vereinbaren Sie mit uns einen Termin für Ihren Besuch.
Besichtigung anfragen
Fördermittelberatung aus eigener Erfahrung.
Für die Anschaffung unseres eigenen vollelektrischen Radladers haben wir einen Energieberater gefunden, den wir anderen Biogasanlagen gerne weiterempfehlen.
Er kennt sich mit Biogasanlagen und den passenden Fördermöglichkeiten bestens aus, arbeitet effizient und berät zu fairen Konditionen.
Für die Förderung braucht es staatlich gelistete Energieberater für Energieaudits nach DIN EN 16247-1.
- Keine Vorauszahlung. Unser Energieberater geht in Vorleistung und rechnet erst ab, wenn die Fördermittel ausgezahlt wurden. Förderfähige Beratungskosten können ebenfalls mitgefördert werden.
Fördervoraussetzungen
- Neuanschaffung einer rein elektrischen Maschine.
- Stationärer gewerblicher Einsatz auf dem eigenen Betriebsgelände, ohne Straßenzulassung, z. B. in geeigneten Prozessen gewerblicher Biogasanlagen.
- Investition erst nach positivem Förderbescheid tätigen.
- Das geförderte Gerät muss mindestens 3 Jahre betrieben werden.
- Förderung erfolgt gemäß AGVO oder De-minimis.
- Die Förderhöhe hängt von den jährlichen Betriebsstunden der Elektromaschine und der nachgewiesenen CO₂-Einsparung ab.
Kostenlose Beratung anfragen.
Jetzt die aktuellen Fördermöglichkeiten nutzen.
Wir empfehlen, jetzt zu handeln, solange Fördermittel verfügbar sind. Nach genehmigter Förderung haben Sie für die Umsetzung 3 Jahre Zeit.
Nennen Sie uns kurz Ihr Vorhaben. Wir melden uns bei Ihnen.
Ihr E-Mail-Entwurf
Senden Sie den Entwurf an info@topinfo-biogas.de. Alternativ den Text in Ihr Webmail kopieren.
Wir sind ein Familienbetrieb in Oberfranken.
Mit Biogas, Photovoltaik und Trocknung nutzen wir Energie auf unserem Hof.
Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung. Eine Besichtigung bei uns vor Ort kann nach Absprache vereinbart werden.
Mehr über unsFamilie Hofmann

Eindrücke Wiesenthof
